Brandschutztechnik Müller  -  Ihr kompetenter Partner in Sachen Brandschutz und Sicherheitstechnik
 

Ihr Spezialist für Sicherheitstechnik
und Brandschutz

Wir bieten Beratung - Lieferung - Wartung .

Sprechen Sie uns an!

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Wir bieten ein "Sorglospaket"

Die Wartung bezieht sich nicht nur auf die gesetzl. vorgeschriebene Überprüfung.

Wir erinnern Sie auch an die nächste erforderliche Überprüfung.
Sorglos lehnen Sie sich zurück und verpassen keine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung Ihrer Geräte.


Prüfungen


Wir möchten Sie darauf hinweisen, das Feuerlöscher und RWA´s in regelmäßigen Intervallen überprüft werden müssen. Bitte erfragen Sie Ihr persönliches Angebot zur Prüfung Ihrer Feuerlöscher und RWA´s. Des weitern bieten wir auch andere Dienstleistung wie Prüfung von Hydranten, Brandschutztüren und -Tore, etc.

Feuerlöschern


Feuerlöscher müssen regelmäßig, mindestens jedoch alle 2 Jahre, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Über die Ergebnisse der Prüfungen ist Nachweis zu führen. Der Nachweis kann in Form einer Prüfplakette erbracht werden. Bei hohen Brandrisiken oder starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse können kürzere Zeitabstände erforderlich sein. Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, die eine Funktionsfähigkeit des Feuerlöschers nicht mehr gewährleisten, hat der Unternehmer zu veranlassen, dass der Feuerlöscher instandgesetzt oder durch einen anderen Feuerlöscher ersetzt wird.

RWA´s


In regelmäßigen Zeitabständen, nach Angaben des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, müssen RWA sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft von einer Fachkraft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Die Prüfungen sind in einem Betriebsbuch zu vermerken. Instandsetzungsarbeiten dürfen von jeder Fachfirma für RWA durchgeführt werden.